Als gesetzlich versicherter Patient haben sie Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung (SGB V, §13 Abs. 3). Da es in Hamburg eine Versorgungslücke für Psychotherapie gibt, können Sie eine außervertragliche Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bei mir beantragen. Dazu sollten Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse nach dem dortigen Procedere fragen (z.B. welche Formulare Sie benötigen). Sie werden wahrscheinlich bis zu fünf Absagen von Psychotherapeuten mit Kassensitz nachweisen müssen. Ihr Hausarzt oder Psychiater stellt Ihnen dann eine sog. „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ aus, die Sie ebenfalls bei der Krankenkasse einreichen. Alle weiteren Unterlagen können Sie von mir bekommen.
Weitere Informationen finden sie hier:
Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer (hier klicken)
Flyer Kostenerstattung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (hier klicken)
Auch für Privatversicherte ist die Kostenübernahme möglich.
Bundeswehrangehörige benötigen eine Überweisung ihres Truppenarztes, sowie den Sanitätsvordruck Kostenübernahme (San/BW/0218).
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die aktuelle Gebührenordnung ist im Internet nachzulesen.
Die vereinbarten Termine sind verbindlich für Sie reserviert (sogenannte Bestellpraxis). Bitte versuchen Sie mich im Falle einer Terminabsage über das Telefon zu erreichen. Für nicht oder nicht rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) abgesagte Termine muss das volle Honorar nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet werden.
Bei weiteren Fragen zu dem Antragsverfahren oder den Behandlungskosten sprechen Sie mich gerne an!